WEG-Verwaltung
Durch Mediation und aktiver Gesprächsführung schaffen wir eine kundenfreundliche Atmosphäre und sind dadurch nützlicher Vermittler zwischen den Eigentümern.
Die Wohnungseigentümer Gemeinschaft (WEG) unterscheidet sich maßgeblich von der eigentlichen Miet- bzw. Hausverwaltung. Zudem ist der WEG-Verwaltung ein eigenes Gesetz zugrunde gelegt: DAS WoEiG Wohnungseigentümer Gesetz (im folgenden WEG-Gesetz). Dieses regelt in erster Linie die Belange zwischen den verschiedenen Eigentümern – in einer Eigentümergemeinschaft – untereinander. Die folgenden Leistungen beziehen sich auf die Verwaltung- und Interessenvertretung der Eigentümer. Ein vollständiges Leistungsangebot können sie im Mustervertrag einsehen. (Sie benötigen den Acrobat Reader!). Die Kombination mit den Hausverwaltungs- und Hausmeisterleistungen sind nahtlos möglich. Wir bieten ihnen hierfür spezielle Konditionen.
Sprechen Sie uns an und wir erarbeiten mit Ihnen ihr individuelles Leistungsangebot.
Unsere WEG- Grundleistungen für Sie gebündelt
Grundleistungen zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.