WEG-Verwaltung

Durch Mediation und aktiver Gesprächsführung schaffen wir eine kundenfreundliche Atmosphäre und sind dadurch nützlicher Vermittler zwischen den Eigentümern.

Die Wohnungseigentümer Gemeinschaft (WEG) unterscheidet sich maßgeblich von der eigentlichen Miet- bzw. Hausverwaltung. Zudem ist der WEG-Verwaltung ein eigenes Gesetz zugrunde gelegt: DAS WoEiG Wohnungseigentümer Gesetz (im folgenden WEG-Gesetz). Dieses regelt in erster Linie die Belange zwischen den verschiedenen Eigentümern – in einer Eigentümergemeinschaft – untereinander. Die folgenden Leistungen beziehen sich auf die Verwaltung- und Interessenvertretung der Eigentümer. Ein vollständiges Leistungsangebot können sie im Mustervertrag einsehen.  (Sie benötigen den Acrobat Reader!). Die Kombination mit den Hausverwaltungs- und Hausmeisterleistungen sind nahtlos möglich. Wir bieten ihnen hierfür spezielle Konditionen.

Sprechen Sie uns an und wir erarbeiten mit Ihnen ihr individuelles Leistungsangebot.

Unsere WEG- Grundleistungen für Sie gebündelt

Grundleistungen zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemein­schaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegol­ten.

Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr, einschließlich Ausweis der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum. Über die Annahme des Wirtschaftsplanes entscheidet die nächste Eigentümerversammlung durch Stimmenmehrheit, sofern nicht in der Gemein­schaftsordnung oder durch Beschluss eine andere Regelung festgelegt ist.

a) Jahresabrechnung

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Wohnungsgeld-Einnahmen und Ausgaben des Vertragszeitraumes als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum, ohne getrennten Ausweis der Mehrwertsteuer und der Verrechnungskonten.

b) Einsicht in Unterlagen

Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten -nach vorheriger Terminvereinbarung -im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

a) Eigentümerversammlung

Einladen und Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbe­reitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt an einem Werktag.

b) Einladung zur Versammlung

Die Einladung wird jedem Eigentümer ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich ge­meldete Adresse zugesandt.

c) Vorsitz und Niederschrift

Die Verwaltung oder deren Beauftragter führt den Vorsitz in der Eigentümerversammlung, gibt ihre Empfehlung zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung und sorgt für eine ordnungsgemä­ße Niederschrift

Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der gemeinschaftlichen Be­lange die Beratung aus der Erfahrung der Verwaltung.

Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen. Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen, die schriftlich gemeldet werden, mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab.

Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb.

a) Abschluss von Verträgen

Abschließen und Kündigen von Wartungs-und Lieferanten-, Versicherungs-und Dienstleistungs-Verträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.

b) Zustimmung bei Verkäufen

Von der Verwaltung ist im Falle entsprechender Vereinbarung nach §12 WEG die Zustimmung zur Veräußerung des Sondereigentums zu versagen, wenn Tatsachen bekannt sind, die be­gründeten Zweifel erkennen lassen, daß der Erwerber sich nicht in die Gemeinschaft einfügt oder seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft nicht erfüllt.

Betreuen, Überwachen und Beraten des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemein­schaft.

Führen der auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten oder Treu­handkonten (Giro-und Rückstellungs-Konten etc.). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder auf Konten bei einem mit der Gemeinschaft vereinbarten In­stitut.

Rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs-und Reparatur-Rechnungen, Hauswart-und Münzgeldkassen

Jede Eigentümerge­meinschaft. Insbesondere:

  • Führen und Abrechnen von
  • Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;
  • Einnahmekonten für Erträge;
  • Ausgabekonten je Kostenart, ohne Ausweis der Mehrwertsteuer;
  • Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Mittel;
  • Personalkonten für die Mitarbeiter der Gemeinschaft;
  • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge;
  • Mitbuchen der Einnahmen und Ausgaben auf dem Bankkonto;
  • Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Buchen der von diesem Unter­nehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-Jahresabrechnung;

Veranlassen der Bauverträge, der Bauleitung und -überwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs-und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung.

a) Anwesenheit vor Ort

Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen.

b) Sonderfachleute

Soweit notwendig, Beiziehen von Sonderfachleuten auf Kosten der Gemeinschaft nach Zustimmung des Verwaltungsbeirates

a) Beratung

Beraten bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum.

b) Klärung

Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.

c) Schadensminderung

Beraten der Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.

a) Schriftaufträge

Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.

b) Veranlassungen

Veranlassen der Bauverträge, der Bauleitung und -überwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung.

Termin-Überwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen.

a) Einleiten

von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden.

b) Versicherungen

Schadensmeldung an die Versicherung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum.

Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheitsschließanlage für das Sonder- /Teil- /Gemeinschaftseigentum.

Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. an:

  • der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswert, Druck- und Heizölbehälter)
  • den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen)
  • den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen)
  • den Lüftungsanlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen)
  • den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage)
  • den kraftbetätigten Garagentoren
  • den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Druckprüfung der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Kontrolle der Brandschutztüren und Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern etc. Terminvereinbarungen, Mängelbeseitigung und Abrechnung mit den Beteiligten.

Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange. Büroleistungen, wie Porto, Telefon, Kopien und Dienstfahrten, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden, sind mit dem pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten und werden nicht gesondert berechnet.